Fachklassen Berufsschule für Auszubildende - Friseure/Friseurinnen - im Dualen System

Einschulung: 21. August 2024, 9.30 Uhr, Aula

Die Ausbildung findet im Dualen System statt. Das bedeutet: Die fachpraktischen Inhalte werden im Ausbildungsbetrieb vermittelt, die theoretischen Inhalte in der Berufsschule.

Voraussetzung für den Besuch der Berufsschule:

Abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb

Dauer der Ausbildung:

In der Regel 3 Jahre. Verkürzung der Ausbildungszeit möglich bei

  • höherem Schulabschluss, z.B. Abitur
  • bereits abgeschlossener Ausbildung in einem verwandten Beruf, z.B. Kosmetiker/-in
  • bei sehr guten Prüfungs- und Schulleistungen

Anmeldung zur Berufsschule:

Der Ausbildungsbetrieb meldet seine/n Auszubildende/n in der Berufsschule an.

Unterricht:

Der schulische Teil der Ausbildung orientiert sich an den praktischen Handlungsfeldern der beruflichen Praxis. Der Unterricht ist handlungsorientiert angelegt und beinhaltet die folgenden berufsübergreifenden und berufsbezogenen Fächer: 

Berufsbezogene Fächer

  • Salon- und Kundenmanagement
  • Farb- und Formgestaltung
  • Pflege und Gestaltung
  • Wirtschaftslehre
  • Fremdsprachliche Kommunikation

Berufsübergreifende Fächer

  • Deutsch /Kommunikation
  • Politik /Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Sport / Gesundheitsförderung

Praktische Ausbildung im Betrieb:

Die hier vermittelten Fertigkeiten richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan. Dabei handelt es sich um beratende und ausführende Tätigkeiten wie

  • Haar- und Kopfhautpflege
  • Kreation modischer Frisuren
  • Erstellung farblichen Veränderungen
  • Ausführen von modischen Haarschnitten
  • kosmetische Behandlungen
  • dekorative Gestaltung der Nägel
  • Einarbeiten von Haarteilen und Setzen von Extensions

Die Ausbildung beinhaltet die Teilnahme an 4 ÜBL-Kursen (Überbetriebliche Ausbildungs-Lehrgänge), die von der Friseurinnung Duisburg in Kooperation mit dem Gertrud-Bäumer-Berufskolleg durchgeführt werden.

Berufsabschluss und Schulabschluss:

Berufsabschluss: Friseur–Gesellin/Geselle

Prüfung

  • erfolgt in Form einer „gestreckten“ Gesellenprüfung
  • 1.Teil nach ca. 18 Monaten (Wertigkeit 25 %)
  • 2.Teil zum Ausbildungsende (Wertigkeit 75 %)
  • Jeweils Fertigkeitsprüfung (Fachpraxis) und Kenntnisprüfung (Fachtheorie)

Schulabschluss

  • Berufsschulabschluss bei maximal 1 mangelhaften Leistung in den  Unterrichtsfächern
  • Höherwertiger Schulabschluss (Hauptschulabschluss) bei Erreichen des Berufsschulabschlusses
  • Für die Bescheinigung der FOR muss eine Englischnote nachgewiesen werden, ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht werden und die Gesellenprüfung bestanden sein

Zusätzliche Informationen:

Die einstellenden Betriebe erwarten von den Bewerbern

  • mindestens einen guten Schulabschluss
  • Gespür für Mode und Design, für Form und Farbe
  • handwerkliches Geschick
  • Freundlichkeit und Kontaktfreude
  • Dienstleistungsbereitschaft
  • gepflegtes und sympathisches Auftreten
  • körperliche Fitness